Stellen Sie sich vor, Sie helfen den neuen Nachbarn beim Einzug. Es reicht eine kleine Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert: Der Karton mit teuren elektronischen Geräten rutscht Ihnen aus der Hand und fällt zu Boden. Wer kommt für den Schaden des neuen Laptops auf?
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Missgeschicks. Ob Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden oder Sachschäden an fremdem Eigentum: Ihr Geldbeutel ist geschützt.
Sie helfen einem Freund beim Umzug und stoßen dabei versehentlich einen teuren Spiegel um, der dadurch zu Bruch geht.
Ihr Einkaufwagen rollt auf die Straße. Ein Rollerfahrer kann nicht mehr rechtzeitig ausweichen und bricht sich das Bein.
Sie parken eine Nachbarin zu. Sie verpasst dadurch ihren Geschäftstermin und verliert einen wichtigen Auftrag.
Eine gute Absicherung zum attraktiven Preis ist im Tarif enthalten. Ergänzen Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.
Kompakt | |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 30 Millionen Euro |
Vorsorge-Versicherung beim Eintritt neuer Risiken | 30 Millionen Euro |
Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro möglich – und damit günstigerer Beitrag |
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Schutz im Ausland – weltweit bis ein Jahr, europaweit zeitlich unbegrenzt | |
Mietsachschäden an Immobilien | |
Sachschäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen | |
Gefälligkeitshandlungen (z. B. bei Umzugshilfe) mitversichert | |
Halten von zahmen Haustieren (außer Hunden, Pferden etc.) | |
Schäden beim Sport, auch das Reiten fremder Pferde | |
Schäden durch elektronischen Datenaustausch / Internetnutzung mitversichert |
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Tätigkeit als Tagesmutter, -vater oder Babysitter bis zur Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung |
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Mitversicherung fachpraktischer Unterricht, Praktika und Ferienjobs | |
Versicherungsschutz als Arbeitgeber für Angestellte im eigenen Haushalt | |
Schadenersatzausfallversicherung (Forderungsausfalldeckung), wenn der Schadenverursacher den Schaden nicht ersetzen kann |
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Weitere Versicherungsleistungen, einzeln zuwählbar | Optimal |
Schlüsselverlust (private, berufliche oder ehrenamtlich überlassene) | |
Schäden durch nicht deliktfähige Kinder | |
ZusatzSchutz (siehe unten) | |
Schäden durch Drohnen / motorgetriebene Flugmodelle |
Hinweis: Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben, maßgebend ist der Umfang und Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Mit dem optionalen Baustein „ZusatzSchutz“ sichern Sie sich den größtmöglichen Rundum-Schutz. Profitieren Sie im Schadensfall von den besseren Leistungen Ihres unmittelbaren Vorversicherers (Besitzstandsgarantie) oder der am Markt zugänglichen Privat-Haftpflichtversicherungsprodukte (Marktgarantie).
Ihre weiteren Vorteile sind:
Ein Hund reißt sich von der Leine los, läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Die Verantwortung liegt bei Ihnen und Sie haften für Schäden – auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Eine Hunde-Halterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Highlights der Hunde-Halterhaftpflichtversicherung:
Jede Person sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Denn das Gesetz regelt eindeutig: Wer einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen und haftet mit dem gesamten Einkommen, Besitz und Vermögen. Unter Umständen ein Leben lang. Haftpflichtschäden können auch in die Millionenhöhe gehen. Vor allem wenn dadurch Menschen zu Schaden kommen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist daher der richtige Schutz.
Verpflichtend ist eine Privat-Haftpflichtversicherung jedoch nicht. Im Gegensatz zu einer KFZ-Haftpflichtversicherung, die für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben ist. Sie gehört dennoch zu den absoluten Basisversicherungen, für die ein Abschluss sehr zu empfehlen ist.
Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele: Mit dem Einkaufswagen beschädigen Sie versehentlich ein anderes Auto. Oder Sie kollidieren beim Fahrradfahren mit einer anderen Person und diese verlangt Schmerzensgeld. Die einzige Versicherung, die Sie als Privatperson umfassend davor schützt, Schadensersatzansprüche von Dritten selbst zahlen zu müssen, ist die private Haftpflichtversicherung.
Wer Schäden vorsätzlich verursacht, bekommt keine Kosten durch die private Haftpflichtversicherung erstattet. Die Privat-Haftpflicht greift außerdem auch nicht für Ihren Eigenschaden, zum Beispiel wenn Sie oder mitversicherte Personen versehentlich Ihren eigenen Fernseher beschädigen.
Im Familientarif sind Eheleute oder Personen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie ihre Kinder automatisch mitversichert. Auch Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genießen Versicherungsschutz. Kinder sind übrigens auch noch nach dem 21. Geburtstag versichert, wenn sie weiterhin in der Schulausbildung sind, studieren oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Zudem sind auch sonstige Angehörige (wie etwa Geschwister oder Eltern) in häuslicher Gemeinschaft, pflegebedürftige Angehörige in Pflegeheimen oder ähnlichen betreuenden Einrichtungen mitversichert. Außerdem Personen, die vorübergehend (max. ein Jahr) in den Familienbund eingegliedert sind (wie z. B. Austauschschülerinnen und -schüler oder Au-Pair).
Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie erhalten bei dieser Privat-Haftpflicht sogar eine pauschale Versicherungssumme von 30 Millionen Euro.
Das klingt nach einer hohen Versicherungssumme. Bitte beachten Sie dabei, dass vor allem bei verursachten Personenschäden hohe Kosten für Sie entstehen können – durch Behandlung, Schmerzensgeld bis hin zu notwendigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung der geschädigten Person.
Deliktsfähigkeit ist ein sensibles Thema. Denn Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie verursachen, nicht selbst verantwortlich und können deshalb nicht haftbar gemacht werden. Im Fachjargon heißt es „nicht deliktfähig“. Im Straßenverkehr gilt diese Regel bis zum zehnten Geburtstag. Und auch Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Das bedeutet: Gesetzlich bestehen dann keine Ansprüche gegen Ihr Kind. Und auch nicht gegen Sie, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Das gilt auch für den Nachbarn, der den Schaden hat, weil Ihr Kind mit dem Laufrad sein Auto zerkratzt hat. Die gute Nachricht: Sie erhalten dennoch Schadenersatz, wenn Sie den Zusatzbaustein „Schäden durch deliktsunfähige Kinder“ eingeschlossen haben. Damit bekommen Sie wertvolle Unterstützung, damit zum Beispiel der Nachbarschaftsfrieden gewahrt bleibt.
Übrigens: Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind bedingt deliktsfähig. Ob sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können, hängt von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab.
Der Verlust von privaten, beruflichen und ehrenamtlich überlassenen Schlüsseln kann als weitere Leistung mitversichert werden. Verlieren Sie beispielsweise den Haustürschlüssel des Mehrfamilienhauses in dem Sie wohnen, übernimmt die Versicherung Ihre Kosten für den Austausch der Schließanlage.
Für Drohnen, die im Außenbereich genutzt werden, ist vom Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Unter den folgenden Voraussetzungen ist Ihre Drohne (Outdoor-Flugmodell) bei dieser privaten Haftpflichtversicherung mitversichert:
Privat genutzte, motorgetriebene Flugmodelle, die zum Gebrauch in geschlossenen Wohnräumen vorgesehen sind („Spielzeugdrohnen“), sind im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung generell mitversichert. Ausnahme: Sie werden in den USA, US-Territorien oder Kanada betrieben.
Halten Sie Kleintiere in Ihrem Haushalt, zum Beispiel Katzen, Wellensittiche oder Meerschweinchen, sind diese über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichert. Ihre Versicherung kommt dann für Schäden auf, die durch diese Tiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht.
Für Hunde und Pferde benötigen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung: die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.