Mit der Aufnahme von Beteiligungskapital erhöhen Sie das Eigenkapital Ihres Unternehmens. Dies kann in verschiedenen Phasen – von der Gründung bis zur Nachfolge – sinnvoll sein und Ihnen helfen die Kosten von Wachstum und Veränderungen zu finanzieren.
Sie verbessern Ihre Eigenkapitalquote und haben somit mehr Spielraum bei der Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital. Auch gegenüber Kunden, Lieferanten und anderen Kooperationspartnern zahlt sich eine solide Eigenkapitalausstattung und die Beteiligung einer Gesellschaft aus der Sparkassenfinanzgruppe aus.
Bei einer offenen Beteiligung erhält der Kapitalgeber, zum Beispiel eine Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft, als Gegenleistung Anteile an Ihrem Unternehmen (Stamm-, Grund- oder Kommanditkapital). Das heißt, der Kapitalgeber wird Gesellschafter und Miteigentümer mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Die Rendite bei offenen Beteiligungen wird in der Regel durch Gewinnausschüttungen und über eine Wertsteigerung bei einem Verkauf der Unternehmensanteile sichergestellt. Der Anlagehorizont bei offenen Beteiligungen liegt üblicherweise zwischen fünf und zehn Jahren.
Mezzanine-Kapital ist der Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente, die gleichermaßen typische Elemente der Fremd- als auch der Eigenkapitalfinanzierung enthalten. Mezzanine-Kapital kann durch individualvertragliche Ausgestaltung beliebig nahe an das Eigenkapital (Equity Mezzanine) oder das Fremdkapital (Debt Mezzanine) angenähert werden.
Die unterschiedlichen Mezzanine-Instrumente weisen zumeist die folgenden gemeinsamen Charakteristika aus:
Mit der Aufnahme von Mezzanine-Kapital und dessen Anrechnung auf das wirtschaftliche Eigenkapital kann die Bonität verbessert werden. Das schafft Spielraum für die weitere Aufnahme von Fremdkapital, ohne dass Gesellschaftsanteile und Einfluss dauerhaft an Dritte abgegeben werden. Allerdings erhält der Mezzanine-Geber zum Schutz seiner Investition während der Finanzierungslaufzeit bestimmte Informations‑ und Kontrollrechte.
Eine häufig verwendete Form von Mezzanine-Kapital ist die stille Beteiligung. Bei dieser Finanzierungsform erhält der Kapitalgeber für sein eingebrachtes Kapital eine Gewinnbeteiligung sowie bestimmte Kontrollrechte. Mit einer stillen Beteiligung steht Ihnen Ihr Kapitalgeber bei weiterreichenden Entscheidungen hilfreich zur Seite, ohne nach außen hin in Erscheinung zu treten und es erfolgt keine gesellschaftsrechtliche Verflechtung. Im Handelsgesetzbuch §§ 230 ff. sind die Bedingungen einer stillen Beteiligung definiert.
Der Kapitalgeber ist immer am Gewinn zu beteiligen. Die Beteiligung am Verlust ist auf den Betrag der Einlage begrenzt und kann ausgeschlossen werden. Die Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit zum Nennwert.
Eine Sonderform ist die atypische stille Beteiligung, bei welcher Kapitalgeber das Unternehmerrisiko mit trägt und auch eine Verlustbeteiligung eingeht. Dadurch kann die Höhe der Rückzahlung unter dem Nennwert liegen. Neben Gewinn und Verlust ist der Kapitalgeber hier auch an stillen Reserven beteiligt.
Prüfen Sie, ob Sie öffentliche Förderangebote für Beteiligungskapital in Anspruch nehmen können. Der Staat unterstützt vor allem junge Technologie-Unternehmen in der Seed- und Startup-Phase, die von überdurchschnittlich hohen Risiken und zugleich kleinen Transaktionsvolumina gekennzeichnet ist. Hier sind zum Beispiel der High-Tech-Gründerfonds und die Kreditanstalt für Wiederaufbau wichtige Partner.
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