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Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und am Samstag von 9 bis 14 Uhr telefonisch und per Sparkassen-Chat für Sie erreichbar.

Unsere BLZ & BIC
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BICBYLADEM1SBT
Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

Minderjährige benötigen bei Bankgeschäften mit der Sparkasse die Vertretung durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Vertreterin, in der Regel durch beide Elternteile.
Es ist außerdem möglich, eine alleinige Vertretung zu bestimmen. Beide Vertretende führen jeweils verschiedene Bankgeschäfte eigenständig durch.

  • Hinterlegen Sie einfach und ohne großen Aufwand online die entsprechende Vollmacht.
  • Keine gemeinsamen Termine beider Vertretenden in der Filiale notwendig.
  • Entscheiden Sie für jedes Kind individuell, wer von Ihnen die Elternvollmacht erhält.
  • Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der gegen­seitigen Bevoll­mächtigung zuzu­stimmen oder diese bei Bedarf zu entziehen.

Elternvollmacht einrichten – so funktioniert's online

Beide Elternteile müssen für die eigenständige Einrichtung am Online-Banking-Verfahren teilnehmen.

  1. Zum Start entscheiden Sie für jedes Kind, ob eine gegenseitige Bevollmächtigung eingerichtet wird.
  2. Die gegenseitige Bevollmächtigung bestätigen Sie einfach mit einer TAN. Sie erhalten eine Bestätigung in Ihrem elektronischen Postfach.
  3. Ihre Partnerin oder Ihr Partner wiederholt den ersten Schritt und bestätigt ebenfalls den Vorgang mittels TAN-Verfahren.
Ihr nächster Schritt

Richten Sie die Eltern­vollmacht direkt ein oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Umfang der Vollmacht

Was Sie mit der Elternvollmacht tun können

Umfang der gegenseitigen Bevollmächtigung

Die Eltern erteilen sich gegenseitig eine Vollmacht für folgende Bankgeschäfte des minderjährigen Kindes. Hierzu zählen auch alle notwendigen Erklärungen. Jeder Elternteil kann somit alleine rechtliche Angelegenheiten gegenüber der Sparkasse tätigen.

  • Eröffnen Sie ein Konto zur Geld­anlage (Tagesgeld­konten, Sparkonten, Sparkassen­briefe und vergleichbare Produkte)
  • Ein Girokonto mit Guthaben eröffnen
  • Kontoverträge kündigen
  • Sie dürfen über das Kontoguthaben des oder der Minderjährigen verfügen. Dies schließt auch die Kündigung von Guthaben ein.
  • Kaufen und verkaufen von Wertpapieren. Außerdem dürfen Sie über ein bestehendes Depot verfügen.
  • Sparkassen-Kundenkarte beantragen, ändern und kündigen 
  • Sparkassen-Card (Debitkarte)¹ beantragen, ändern und kündigen - physisch und virtuell. Dies betrifft auch digitale Versionen für mobile Endgeräte mit giropay und anderen Zahlungssystemen, wie zum Beispiel V-Pay, Debit Mastercard, Visa Debit.
  • Mastercard Basis (Debitkarte) oder Visa Basis (Debitkarte) beantragen, ändern oder kündigen
  • Online- und Telefon-Banking verwalten, das Elektronische Postfach ändern und kündigen giropay registrieren und nutzen. Zahlungsmittel empfangen, beantragen und sperren
  • Konto-/Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse und andere das Konto/Depot betreffende Schriftstücke werden entgegengenommen. Sie werden ebenfalls anerkannt.
  • Zahlungs- und Einzugsaufträge werden erteilt, befristet, geändert und widerrufen
  • Verträge zu den genannten Konten ändern und anpassen einschließlich der Wiederanlage von fälligen Geldern.
  • Freistellungsaufträge erteilen, ändern und befristen
  • Handlungen ausführen, die rechtliche Wirkungen entfalten, gemäß Abschnitt 4, Buch 8 der ZPO. Hierzu zählen ein Konto in ein Pfändungskonto umwandeln oder zurück umwandeln sowie Guthaben bei gepfändeten Gemeinschaftskonten teilen und umbuchen.
    ¹ Hierzu zählen auch eine Kartensperre veranlassen und ein Verfügungslimit für die Sparkassen-Card (Debitkarte) vereinbaren. Ebenso kann ein Antrag gestellt werden, dass die Sparkassen-Card (Debitkarte) nur im Inland bzw. in ausgewählten Ländern eingesetzt werden kann.

 

Die Eltern bevollmächtigen sich weiter gegenseitig:

  • Dem minderjährigen Kind zu gestatten, ohne gesonderte Zustimmung der gesetzlichen Vertreter selbst Verfügungen über das Konto vorzunehmen. Hierzu zählen zum Beispiel die Bargeldauszahlung, Überweisungen und Daueraufträge.
  • Minderjährigen mit einer Sparkassen-Card (Debitkarte)¹  Zugang zu Diensten wie Geldabhebungen, Einkäufen und Online-Zahlungen zu gestatten. Die Karte bietet physische, virtuelle und für Mobilgeräte speicherbare Varianten, unterstützt Funktionen wie girocard und beinhaltet eine Alterskennzeichnung. Dies gilt ebenfalls für Mastercard Basis (Debitkarte) oder Visa Basis (Debitkarte).
  • Minderjährigen zu gestatten, eigenständig eine digitale Version ihrer bestehenden Sparkassen-Card (Debitkarte), Mastercard Basis (Debitkarte) oder Visa Basis (Debitkarte) auch für digitale Karten mit individueller Identitätsprüfung zu beantragen.
  • Eine Übersendung der Kontoauszüge an Minderjährige oder an einen gesetzlichen Vertreter alleine oder an beide gesetzlichen Vertreter zu veranlassen.

Die Vollmacht umfasst zudem die Erlaubnis, dass Ihre personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet werden. Außerdem können Sie Werbung per E-Mail, Post, in Ihr Elektronisches Postfach oder telefonisch zustimmen oder dies ablehnen.

Beide Elternteile erteilen die Vollmacht.

Die Erteilung von Unter­vollmachten ist ausgeschlossen. Jeder Elternteil kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber der Sparkasse widerrufen. Der Widerruf der Eltern­vollmacht gegenüber der Sparkasse durch einen Elternteil führt zum Erlöschen der Eltern­vollmacht insgesamt. Die Vollmacht erlischt in jedem Fall mit Eintritt der Voll­jährigkeit des oder der Minder­jährigen.

Ihr nächster Schritt

Richten Sie die Elternvollmacht direkt online ein oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Sparkasse.

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